Dr. Markus Eberhardt

Fachanwalt für Sportrecht und Experte für Vereinsmanagement mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung deutscher Sportvereine. Er ist spezialisiert auf Haftungsfragen im Ehrenamt, Lizenzierungsverfahren und die 50+1-Regel.

Dr. Markus Eberhardt promovierte an der Universität zu Köln im Bereich Sportrecht und ist seitdem eine feste Größe in der juristischen Beratung von Breitensportvereinen und Verbänden. Als Partner einer renommierten Kanzlei in Frankfurt betreut er Mandanten von der Kreisliga bis zur 3. Liga bei Satzungsänderungen, Haftungsfragen und Finanzierungskonzepten. Seine Expertise erstreckt sich auch auf komplexe Themen wie die DFL-Lizenzierung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investoren im deutschen Fußball. Eberhardt publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften über die Risiken für Vereinsvorstände und Strategien zur Vermeidung persönlicher Haftung. Er versteht es, trockenes Vereinsrecht praxisnah und verständlich für ehrenamtliche Funktionäre aufzubereiten. Sein Ziel ist es, Vereine rechtssicher aufzustellen, damit der Sport im Mittelpunkt stehen kann. Nebenbei doziert er an der Sporthochschule zum Thema Sportökonomie und Fanrechte.